Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lachsräucherei Rinner

  1. Geltung, Angebot und Vertragsabschluss
    Verkäufe, Lieferungen – auch künftige – und sonstige Rechtsgeschäfte und Leistungen mit Vertragspartnern (Kunden) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Hinweisen des Kunden auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Alle rechtserheblichen Erklärungen, auch Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch uns.

  2. Lieferzeit und Leistungsverpflichtung
    Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist den Firmensitz verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Noch nicht angelandete Ware gilt als unter dem Vorbehalt entsprechender Fänge verkauft. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, höhere Gewalt und sonstige unabwendbare Ereignisse in unserem Bereich sowie unserer Zulieferer, insbesondere bei unzureichenden Fängen und sonstigen wesentlichen Veränderungen der Rohwarenbasis, entbinden uns von der Vertragserfüllungspflicht, soweit sich die Störung auswirkt.

  3. Versand und Gefahrübergang
    Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, unserer Wahl überlassen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten und seine Gefahr. Gefahrübergang erfolgt – auch bei Teillieferungen – mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers.
  4. Preise und Zahlung
    Maßgebend für die Preisabrechnung ist das zum Zeitpunkt der Absendung festgestellte Gewicht/Stückzahl.
    Die Preise verstehen sich ab unserem Lager, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
    Kaufpreiszahlung erfolgt sofort nach Rechnungserhalt bar rein netto Kasse frei unserer Zahlstelle. Bei Zielüberschreitungen wird mindestens eine Verzinsung des Rechnungsbetrages von 5 % über Bundesbank-Diskont sofort fällig. Abzüge sowie die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind unzulässig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir frei über den Betrag verfügen können.

  5. Gewährleistung
    Ausgelieferte Ware ist – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist – entgegenzunehmen und unverzüglich sachkundig auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften durch Stichproben bei mindestens 1 % der übersandten Ware zu untersuchen. Offenkundige Mängel sind unverzüglich nach Übergabe durch schriftliche Anzeige zu rügen. Versteckte, trotz ausreichender Untersuchung nicht erkannte Mängel, sind jeweils unverzüglich nach Kenntnisnahme der Mängel zu rügen. Wir haben das Recht, die gerügte Ware selbst beim Kunden zu untersuchen. Der Kunde hat die Ware sachgemäß zu behandeln und in geeigneter Weise einzulagern. Im Übrigen ist er zu Schadenminderung verpflichtet.
    Spätestens mit ihrer Verarbeitung oder Weitergabe gilt die Ware als genehmigt.
    Mängel verspätet angenommener Ware gelten bis zum Beweis des Gegenteils durch den Kunden als durch die Verspätung verursacht und sind vom Kunden zu vertreten.
    Bei begründeter rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde berechtigt Nachlieferungen zu verlangen. Schlägt die Nachlieferung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die §§ 377, 378 HGB.
    Ansprüche aus Mängeln verjähren in allen Fällen vom Zeitpunkt der Ablieferung an in einem Monat.

  6. Haftungsbeschränkung
    Wir, unsere Erfüllungsgehilfen und Zulieferer haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt sich der Anspruch auf Schadenersatz auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber auf den Einkaufswert der Ware. Eine Haftung für gelieferte Ware, die weiterverarbeitet oder mit anderer Ware gemischt wurde, übernehmen wir nicht, auch nicht für das entstandene neue Produkt.

  7. Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten (einfacher Eigentumsvorbehalt). Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren erwirbt der Kunde auch erst, wenn sämtliche gegenüber uns bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind (Nullstellung des Saldos). Der Kunde ist entsprechend den nachfolgenden Regelungen vorab zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt.
    Bis zur Veräußerung verwahrt der Kunde die Vorbehaltsware für uns sorgfältig und unentgeltlich. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Soweit das Vorbehaltseigentum durch Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren erlischt, überträgt der Kunde hiermit das Miteigentum an der einheitlichen Sache entsprechend dem Verhältnis des Fakturenwertes der von uns gelieferten Ware zur Summe der Rechnungswerte der übrigen Materialien. Die einheitliche Sache gilt ebenfalls als Vorbehaltsware.
    Die aus Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde in vollem Umfang bzw. bei Miteigentum gemäß dem vorstehenden Absatz entsprechend anteilig hiermit sicherungshalber an uns ab, einschließlich sämtlicher Nebenrechte (z.B. Wechselansprüche). Soweit die gegen seinen Abnehmer gerichteten Forderungen des Kunden in ein Kontokorrentverhältnis eingestellt werden, sind hiermit sämtliche Saldoforderungen aus dem Kontokorrent bis zur Höhe des Betrages abgetreten, der der ursprünglichen kontokorrentgebundenen Forderung für die Vorbehaltsware entspricht. Die vorgenannten Abtretungen nehmen wir hiermit an.
    Der Kunde ist bis auf jederzeit zulässigen Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für uns einzuziehen. Er wird mitwirken und uns über alle zur Realisierung unserer Sicherheiten relevanten Umstände unverzüglich und ohne Aufforderung informieren.
    Soweit der Wert der vorstehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 
20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl Sicherheiten freigeben.

  8. Vermögensfall, Schutz- und Anzeigepflichten
    Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensposition bekannt wird oder sonstige wesentliche Verpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllt werden, können Veräußerungs-, Verarbeitungs- und Einziehungsermächtigung von uns (auch einzeln) widerrufen werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt zu verlangen, dass uns Zutritt zur Vorbehaltsware gewährt und die Vorbehaltsware zurückgegeben wird. Außerdem können wir verlangen, dass die an uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nebst den zum Einzug erforderlichen Angaben unverzüglich mitgeteilt werden. Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
    Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden sowie im Falle des Bekanntwerdens sonstiger, seine Kreditwürdigkeit ernsthaft in Frage stellender Umstände sind wir außerdem und unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine sämtlichen aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Zahlungsverpflichtungen sofort fällig zu stellen und die Erfüllung bestehender Lieferverpflichtungen von Vorauszahlungen und der Erfüllung von Altverbindlichkeiten abhängig zu machen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der uns gegenüber bestehenden oder einzugehenden Verbindlichkeiten gefährdet erscheint. Diese Verpflichtung besteht bis zum vollständigen Ausgleich unserer gegen den Kunden bestehenden offenen Forderungen und insbesondere vor Erteilung neuer Aufträge.
    Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Kunde unseren Eigentumsvorbehalt herausstellen und uns unverzüglich unterrichten, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, einschließlich einer eidesstattlichen Erklärung, die die Identität der betreffenden Waren mit der von uns gelieferten Vorbehaltsware bestätigt. Die durch den Zugriff des Dritten und dessen Abwehr entstehenden Kosten und Schaden trägt der Kunde.

  9. Lebensmittelbestimmungen/Datenschutz
    Erfolgen Probeentnahmen durch staatliche oder andere Stellen, so ist uns der Bericht der Probeentnahmen unverzüglich zu übermitteln und ggf. die Gegenprobe sicherzustellen.
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik gespeichert und verarbeitet sowie ggf. Kreditschutzorganisationen übermittelt werden.
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 34613 Schwalmstadt-Treysa. Über gegenseitige Ansprüche der Parteien einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird nach unserer Wahl entweder im Schiedsverfahren oder durch die ordentlichen Gerichte entschieden. Im Fall des Schiedsverfahren benennt jede Partei einen Sachverständigen ihrer Wahl. Die Industrie- und Handelskammer Kassel benennt Schiedsordnung und einen vereidigten Sachverständigen als Obmann. Es gelten ausschließlich das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
    Ist eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für einen solchen Fall schon jetzt eine Regelung, die dem in diesen Bedingungen dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

Sitz der Firma: 34630 Gilserberg-Sachsenhausen, Inh. Uwe Rinner

HRB: 3 862            Ust.-Id.-Nr.: DE 179 465 179

Steuer Nr.: 4 286 100 114

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.